Nachhaltiges Denken und Handeln
bedeutet Zukunft gestalten

Wohngemeinschaft Windschatten

Unsere Einrichtung

Die Wohngemeinschaft Windschatten befindet sich inmitten der Marschlandschaft im Kreis Dithmarschen. In Alleinlage auf einer kleinen Wurth, steht das Wohngebäude auf einem 11650 m² grossen Naturgrundstueck mit altem Baumbestand. Die nächstgelegenen Orte sind Lunden, das 5 km entfernt liegt und Tönning, welches 7 km entfernt liegt. Hier sind diverse Sportvereine und Freizeitaktivitäten angesiedelt und weiterführende Schulen vorhanden. Beide Orte bieten ein Schwimmbad und Musikvereine.

Im Erdgeschoss befindet sich neben dem Büro ein separater Eingangsbereich mit angrenzendem Wohnzimmer, sowie einer offenen Küche mit großem Essbereich. Desweiteren gibt es eine Waschküche, Hauswirtschaftsraum, Personal-WC und einen Schlafraum für unsere Angestellten. Im Obergeschoss finden sich zwei Bäder, ausgestattet mit Dusche und WC, sowie acht Kinderzimmer und einem großen Flur, welcher als Freizeitbereich (Tischfußball, Leseecke) genutzt werden kann.

Durch die Weitläufigkeit des Grundstückes bieten
sich den Kindern und Jugendlichen Möglichkeiten
des Spielens, Radfahrens und der Bewirtschaftung
von Obst- und Gemüsepflanzen.

Organisation und formale Strukturen

Die Wohngemeinschafft Windschatten ist von Andre-Daniel Lemke im Jahr 2019
gegründet worden und als Einrichtung der Jugendhhilfe nach SGB VIII anerkannt.

8 vollstationäre Regelplätze

Die Entscheidung für die Gruppengröße basiert auf Erfahrungen aus der stationären Jugendhilfe mit größeren Gruppen und soll den idealen Rahmen darstellen für eine intensive und professionelle pädagogische Arbeit. Die Aufnahme in die Wohngemeinschaft erfolgt nach §34 und §35a SGB VIII (in Verbindung mit §41 SGB VIII)

Jugendhilfe

Die Maßnahme ist notwendig und geeignet, wenn die Erziehung oder Entwicklung von Kindern und Jugendlichen auch mit stützenden und ergänzenden Hilfen im Herkunftsmilieu nicht sichergestellt ist und/oder die Problembelastung im Herkunftsmilieu hoch ist und/oder die Verhaltensauffälligkeiten und Entwicklungsstörungen bei den Heranwachsenden vielfältig und gravierend sind.

Somit können die Gründe für eine Unterbringung u.a. sein:

Die Aufnahme in die Wohngemeinschaft erfolgt nach §34 und §35a SGB VIII (in Verbindung mit §41 SGB VIII). Bei Aufnahmen sind wir durch unsere konzeptionelle Ausrichtung und fachlichen Erfahrungen auf folgende Problematiken und Störungsbilder spezialisiert:

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